Krawattenpflicht für Anwälte

Krawattenpflicht für Anwälte

Krawattenpflicht für Anwälte, Anwälte sollten eine Krawatte tragen.

Krawattenpflicht für Anwälte, Anwälte sollten eine Krawatte tragen.

Die Krawatte ist nicht nur ein Ausdruck modischer Individualität. Sie wird auch gern in Firmen etc. als Ausdruck der Konformität verwendet. Auch für andere Berufsgruppen ist sie durchaus zwingend notwendig. So ist die Krawattenpflicht für Anwälte mit dem  Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.03.2012 (Az.: 1 BvR 210/12) festgelegt worden.

So kam es vor dem Landgericht München II vor, dass der Strafverteidiger eine Robe und weiße Hemd ohne Krawatte trug. Der vorsitzende Richter forderte ihn 2 fach auf eine Krawatte an zu legen. Als sich der Verteidiger weigerte wurde die Verhandlung geschlossen und es kam in letzter Instanz zu dem Urteil.

In § 20 der Berufsordnung für Anwälte ist die Krawattenpflicht nicht verankert. Jedoch sieht Bayern den weißen Langbinder oder weiße Halsbinde als zwingend nötig für einen Rechtsanwalt. In § 20 wird lediglich das Tragen einer Robe als Amtstracht bzw. das ortsüblich im Übrigen getragen werden soll vor Gericht.

Daher sollten Rechtsanwälte zur einer Krawatte greifen, wenn sie andere als bekannte Heimatgerichte besuchen. Ebenso bei einem Auftritt vor einem höheren Gericht empfiehlt sich eine korrekt gebundene Krawatte. Hier trägt man weißes Hemd und weiße Krawatte.

Für alle Fälle sollte sie im Aktenkoffer mit transportiert werden.

Weißes Hemd und weiße Krawatte sollte auch von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht getragen werden in Leipzig oder ein Fachanwalt für Vertragsarztrecht und Medizinrecht vor dem Bundessozialgericht in Kassel.

Rechtsanwältinnen hingegen müssen eine Robe tragen mit weißer Bluse oder weißem Seidentuch mit Kleidung in anderer Farbe.

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